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März 2012: Produktetiketten unter GHS

Schon länger wird diskutiert, ob die bisherige Praxis des „Leer-Lassens“ von vorgedruckten, orangenen Symbolrechtecken auch unter der CLP-Verordnung entsprechend auf die roten GHS-Rauten übertragbar ist.

Mit der Version 2.1 vom 9. Februar 2012 hat die ECHA in den CLP Frequently Asked Questions Punkt 5.7 (PDF-Version ganz unten auf der Website) eine neue Interpretation hinterlegt. Insofern sollte zumindest akut nicht vorzeitig in teure Farbdrucker investiert werden, wenn nun ein Ausschwärzen doch erlaubt sein sollte. Bleibt natürlich noch die Frage, was der Produktempfänger dazu sagt.

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