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Februar 2015: GHS-Datenpaket zur automatischen Reduzierung von Sicherheitshinweisen

Die Praxiserfahrung mit der CLP zeigt, flammedass für ein durchschnittlich gefährliches Gemisch entsprechend seiner Gefahrenhinweise mühelos über 20 Sicherheitshinweise ermittelt werden können. Durch die große Anzahl der P-Sätze gestaltet sich zum einen das Design der Kennzeichnungsetiketten schwierig, zum anderen leidet auch die Lesbarkeit. Leider liefert aber weder das UN-GHS noch die CLP-Verordnung Kriterien für eine effektive Eingrenzung auf die relevanten P-Sätze.

Von der RSW-Orga wurde jetzt auf Basis des ECHA-Dokuments „Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP-Verordnung“ und des von der CEPE im Nov/Dez 2014 fertiggestellten Priorisierungskatalogs ein entsprechendes Datenpaket integriert (von uns noch ergänzt um Datensätze für Kunden außerhalb der Farben- und Lackbranche). Über diese automatische Priorisierung der Sicherheitshinweise kann nun bei der Ermittlung der Kennzeichnung die Anzahl der P-Sätze nach transparenten Regeln deutlich reduziert werden.
Neben der Priorisierung der Sicherheitshinweise für industrielle/gewerbliche Nutzer und für Gemische, die an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, liefert die RSW-Orga auch ein angepasstes Regelwerk für das Löschen oder Ersetzen von P-Sätzen auf Basis der genannten ECHA-Leitlinie. Die Priorisierungen sind pro Building Block Approach definierbar und können bei Bedarf angepasst werden.

Die Datensammlung (ca. 750 Datensätze) kann einfach als weiteres Datenpaket inkl. Updateservice bestellt werden.