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April 2014: BfR-Meldung verschoben – ISi-Meldung gilt weiterhin

In unserem allgemeinen RSW-Newsletter von diesem März informierten wir über die ab 1.7.2014 verpflichtende Rezeptmeldung an das BfR (Bundeninstitut für Risikobewertung). Dies ist nun noch kurzfristig vom Bundesumweltministerium, im Hinblick auf das EU-weit fehlende harmonisierte Meldeformat, um 2 Jahre verschoben worden (Nachtrag Juni 2014: Dies wurde mittlerweile in der 923. Sitzung des Bundesrates am 13.06.2014 zur Gesetzeslage). Da auch die technische Detailumsetzung noch unklar ist wird RSW daher zunächst kein entsprechendes Schnittstellenmodul anbieten.

Schon bisher und damit auch weiterhin gilt die sogenannte ISi-Meldung: Entsprechend der Vorgaben des Art. 45 CLP bzw. §16e deutsches ChemG müssen alle gefährlichen Gemische ohne Bagatellgrenze vom Inverkehrbringer an die Informationsstelle Sicherheitsdatenblatt (ISi) des Institutes für Arbeitsschutz (IFA) gesendet werden. Dies kann in vereinfachter Form als SDB-pdf plus Indexdatei erfolgen. Aufgrund der Fristverlängerung ist davon auszugehen, dass diese Meldung nun zunehmend abgeprüft wird.

Allerdings muss jedes geänderte SDB immer neu übermittelt werden, was wiederum die Implementierung eines komplexen, automatischen Updatemechanismus erforderlich machte. Aufbauend auf vorhandenen dibac®-Lösungen, z.B. zur automatischen Aktualisierung der SDB inkl. Sprachversionen für die Kunden-Internetseite, wurde daher 2012 die entsprechende ISi-Schnittstelle als Erweiterungsmodul umgesetzt.

Wir bitten daher alle Kunden zu prüfen, ob Sie diese Meldung durchführen. Bei Bedarf nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit sd@dibac.de auf.